LIEFER­KETTEN­SORGFALTS­PFLICHTEN­GESETZ (LkSG)

LkSG – WAS HEISST DAS FÜR IHR UNTERNEHMEN?

DAS NEUE LkSG – WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?

Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mind. 3.000 Beschäftigten anwendbar. Ab 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für  Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?
Nutzen Sie die Erfüllung der Anforderungen des LkSG für einen Qualitätssprung im Einkauf. Informieren Sie sich gerne hier oder machen Sie ganz einfach einen 5-minütigen Selbsttest zu Ihrer Aufstellung hinsichtlich des LkSG.

Eine erste Indikation Ihrer Fitness zur Erfüllung des LkSG erhalten Sie danach direkt von uns.

Sind Sie „on track“ bei der Umsetzung des LkSG?

GMVK QUICK-CHECK ZUM LIEFER­KETTEN­SORGFALTS­PFLICHTEN­GESETZ (LkSG)

Wenn Sie an Ihr Unternehmen denken, wie treffen die folgenden Statements auf Sie zu:
trifft überhaupt nicht zu (1), trifft kaum zu (2), teils teils (3), trifft zu (4) trifft voll und ganz zu (5) oder ich weiß es nicht

WAS IST DAS LIEFERKETTEN­GESETZ​?

Das deutsche Lieferkettengesetz zielt auf die Verbesserung und den Schutz von Umwelt- und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten ab. Es schafft einen rechtlichen Rahmen und nimmt Unternehmen in die Verantwortung.

WER IST BETROFFEN​?

Ab 01. Januar 2023:​

Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland

Ab 01. Januar 2024:

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland

Was ist konkret zu tun?

WIE KÖNNEN WIR EINEN BEITRAG LEISTEN?

Die GMVK versetzt Sie in die Lage, die Pflicht der Erfüllung des LkSG in die Kür eines optimalen, nachhaltigen Lieferantenmanagements zu verwandeln. Wir machen wichtige Kennzahlen messbar und mit Unterstützung von externen Datenquellen für ökologische und soziale Kriterien in einer pragmatisch anwendbaren Plattform-Lösung transparent, basierend auf Business Intelligence Software. Mit dieser „4EBIT Platform“ können Sie im Einkauf wirtschaftliche und nachhaltige Entscheidungen treffen und erfüllen nicht nur die Vorgaben des LkSG, sondern etablieren auch eine nachhaltige, transparente sowie sozial-gerechte Lieferantenentwicklung.

In 6 Schritten zur Pflichterfüllung des LkSG und Kür des optimalen Lieferantenmanagements

1.

Übersicht schaffen und Status Quo ermitteln

2.

Zielsetzung und Timeline definieren

3.

Rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen 

4.

Nachhaltigkeitsdaten ermitteln, verstehen und analysieren

5.

Nachhaltigkeitsdaten mit wirtschaftlichen KPIs verknüpfen

6.

Maßnahmen definieren, Prozesse implementieren, Lieferkette nachhaltig weiterentwickeln

Zum GMVK Quick-Check

Sind Sie noch unsicher, wo Ihr Unternehmen in Bezug auf die Erfüllung des LkSG steht? Dann starten Sie unseren kostenlosen Quick-Check! Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg von Start to Finish, von der Idee bis zur Umsetzung und Implementierung.

MELDEN SIE SICH GERNE BEI IHREM ANSPRECHPARTNER

Felix Dalstein

Head of Sustainability

Huyssenallee 68,
45128 Essen

Telefon: +49 (201) 71999984
E-Mail: dalstein@gmvk.de