Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mind. 3.000 Beschäftigten anwendbar. Ab 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?
Nutzen Sie die Erfüllung der Anforderungen des LkSG für einen Qualitätssprung im Einkauf. Informieren Sie sich gerne hier oder machen Sie ganz einfach einen 5-minütigen Selbsttest zu Ihrer Aufstellung hinsichtlich des LkSG.
Eine erste Indikation Ihrer Fitness zur Erfüllung des LkSG erhalten Sie danach direkt von uns.
Das deutsche Lieferkettengesetz zielt auf die Verbesserung und den Schutz von Umwelt- und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten ab. Es schafft einen rechtlichen Rahmen und nimmt Unternehmen in die Verantwortung.
Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland
Die GMVK versetzt Sie in die Lage, die Pflicht der Erfüllung des LkSG in die Kür eines optimalen, nachhaltigen Lieferantenmanagements zu verwandeln. Wir machen wichtige Kennzahlen messbar und mit Unterstützung von externen Datenquellen für ökologische und soziale Kriterien in einer pragmatisch anwendbaren Plattform-Lösung transparent, basierend auf Business Intelligence Software. Mit dieser „4EBIT Platform“ können Sie im Einkauf wirtschaftliche und nachhaltige Entscheidungen treffen und erfüllen nicht nur die Vorgaben des LkSG, sondern etablieren auch eine nachhaltige, transparente sowie sozial-gerechte Lieferantenentwicklung.
1.
Übersicht schaffen und Status Quo ermitteln
2.
Zielsetzung und Timeline definieren
3.
Rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen
4.
Nachhaltigkeitsdaten ermitteln, verstehen und analysieren
5.
Nachhaltigkeitsdaten mit wirtschaftlichen KPIs verknüpfen
6.
Maßnahmen definieren, Prozesse implementieren, Lieferkette nachhaltig weiterentwickeln
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