LIEFER­KETTEN­SORGFALTS­PFLICHTEN­GESETZ (LkSG)

LkSG – WIE GUT IST IHR UNTERNEHMEN DARAUF VORBEREITET?

DAS NEUE LkSG – WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ab 1. Januar 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mind. 3.000 Beschäftigten verpflichtend. Ab 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Wie gut sind Sie auf das LkSG vorbereitet? Machen Sie jetzt einen kostenlosen 5-minütigen Quick-Check und erhalten unmittelbar danach eine Indikation Ihrer Fitness per PDF.

Sind Sie „on track“ bei der Umsetzung des LkSG?

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ZUM LIEFER­KETTEN­SORGFALTS­PFLICHTEN­GESETZ (LkSG)

Wenn Sie an Ihr Unternehmen denken, wie treffen die folgenden Statements auf Sie zu:
trifft überhaupt nicht zu (1), trifft kaum zu (2), teils teils (3), trifft zu (4) trifft voll und ganz zu (5) ich weiß es nicht

Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg von Start to Finish und von der Idee bis zur Implementierung.

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Felix Dalstein

Head of Sustainability

Huyssenallee 68,
45128 Essen

Telefon: +49 (201) 71999180
E-Mail: dalstein@gmvk.de

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