Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ab 1. Januar 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mind. 3.000 Beschäftigten verpflichtend. Ab 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Was muss ich konkret tun, um das LkSG zu erfüllen?
Erhalten Sie hier Ihren Praxis-Leitfaden, der Ihnen pragmatisch und schnell hilft, das Richtige zu tun. Er gibt Ihnen auch wertvolle Informationen, wie Sie aus der Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen Wettbewerbsvorteil in Bezug auf Ihr Lieferantenmanagement machen.
Der GMVK-Kunde Big Dutchman aus Vechta/Niedersachsen hat die Pflicht der Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bereits genutzt, um sich und sein Lieferantenmanagement proaktiv weiterzuentwickeln und so Wettbewerbsvorteile zu generieren. Erfahren Sie über folgenden Link zu einem Webinar-Mitschnitt von Big Dutchman selbst, wie sie vorgegangen sind und welche Vorteile sie aus der Initiative ziehen.
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